Als Besonderheit gegenüber den Gewässerauenvereinbarungen, die zuvor an anderen Fließgewässern in unserem Bundesland bereits getroffen wurden, trägt die Kooperationsvereinbarung Erft jedoch zugleich den neuen Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie Rechnung und bezieht auch das aufgrund der zurückgehenden Einflüsse des Braunkohlentagebaus erforderliche Perspektivkonzept „Untere Erft" mit ein. Alle drei Aufgabenstellungen werden damit gleichermaßen in dieser Vereinbarung berücksichtigt, mit der die Vertragspartner eine frühzeitige und auf die jeweiligen Belange bestmöglich Rücksicht nehmende Zusammenarbeit bekräftigen. Diese beruht auf den Grundsätzen einer kooperativen Planung, der zielgerichteten Dokumentation, Beweissicherung und dem Ausgleich auch unvorhersehbarer wirtschaftlicher Nachteile beim Gewässeraus- und -umbau. Schließlich räumt sie den Bewirtschaftern von landwirtschaftlichen Nutzflächen einen angemessenen Schutz ein. |