Integrationsunternehmen sind ganz normale, wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, die sich auf dem Markt behaupten müssen. Zum wirtschaftlichen Betriebszweck kommt jedoch noch der soziale Anspruch, Menschen mit Behinderung eine berufliche Perspektive zu geben", erläuterte der Vertreter des LVR-Integrationsamtes, Dieter Schartmann.
Integrationsunternehmen beschäftigen mindestens 25 Prozent schwer behinderter Menschen - bei ASH-Sprungbrett sind es 50 Prozent. Der damit verbundene besondere Aufwand werde durch regelmäßige Zuschüsse zu den Personalkosten ausgeglichen. Eine solche Förderung stünde aber grundsätzlich allen Arbeitgebern offen, die Menschen mit Handicap einstellen, betonte Schartmann: "Nachahmung ist ausdrücklich erwünscht!" Die ASH-Sprungbrett gGmbH ist das vierte Integrationsunternehmen im Rhein-Erft-Kreis. Rheinlandweit arbeiten in den rund 70 Integrationsunternehmen derzeit insgesamt rund 1.800 Menschen; die Hälfte von ihnen sind Frauen und Männer mit einer Schwerbehinderung. Als schwerbehindert werden Menschen bezeichnet, die einen amtlich anerkannten Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben.
Gemeinsam mit dem Land NRW und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hatte der LVR Mitte 2008 das Programm "Integration unternehmen!" aufgelegt, mit dessen Hilfe bis Ende 2010 landesweit 1.000 neue Arbeitsplätze für Menschen mit schwerer Behinderung in Integrationsprojekten geschaffen werden sollen.
Zur Förderung dieser und anderer Unternehmen verwendet der LVR Mittel aus der Ausgleichsabgabe, die von den Unternehmen gezahlt werden muss, die keine oder zuwenig Menschen mit Behinderung beschäftigen. Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt zahlt eine Ausgleichsabgabe. |